Das Standfeuer – genehmigungsfrei in jeder Wohnung
Weil beim Standfeuer keine festen Brennstoffe verbrannt werden, sondern lediglich eine geringe Menge an Bioalkohol, dürfen Sie Ihr Standfeuer in geschlossenen Räumen überall aufstellen und betreiben, sofern eine ausreichende Frischluftzufuhr sichergestellt ist. Es sind keinerlei Genehmigungen notwendig – nicht von Behörden und auch nicht
von Vermietern.
Bekannte Genehmigungsprobleme mit herkömmlichen Kaminen
Für herkömmliche, offene Kamine gelten dagegen relativ strenge Vorschriften, um z.B. Brände zu vermeiden. So muss der Raum, in dem der Kamin stehen soll, mindestens 12 Quadratmeter groß sein. Vorgeschrieben ist auch ein feuerfester Belag vor dem Kamin – damit verirrte Funken und Glut keinen Schaden anrichten können. Mehr als acht Tage im Monat darf der Kamin nicht in Betrieb sein, außerdem ist ein eigener Schornsteinzug Pflicht. Ihr neues Standfeuer dürfen Sie frei von solchen Auflagen betreiben.
Genießen Sie echtes Feuer, wo immer Sie wollen
Suchen Sie sich das schönste Plätzchen für das Standfeuer selbst aus und genießen Sie echtes, lebendiges Feuer, wo immer Sie wollen: Im Wohnzimmer, auf dem Balkon, auf der Terrasse (Wind- und Regengeschützt) - unabhängig von irgendwelchen Schornsteinen und Vorschriften. In jeder Wohnung.
Zu Ihrer Sicherheit - was Sie beachten sollten
Für den richtigen Umgang mit Ihrem neuen Standfeuer empfehlen wir Ihnen unsere Sicherheitstipps. Bitte lesen Sie diese im eigenen Interesse aufmerksam durch, damit Sie lange Freude an Ihrem Standfeuer haben.
Mehr über Bio-Alkohol erfahren
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